Tierarzneimittelgesetz (TAMG)

Am 28.01.2022 ist das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft getreten, welches der Bundestag mit Beschluss vom 24.06.2021 zur Annahme beschlossen hat. Das neue Gesetz basiert auf der EU-Verordnung (EU) 2019/6 vom 11.12.2018. Der Nutzen des Gesetzes soll darin bestehen, „das hohe Niveau des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier, das durch kohärente Rechtsvorschriften zu Tierarzneimitteln und hohe Qualitätsstandards für Tierarzneimittel sichergestellt wird, auch weiterhin aufrechtzuerhalten und bei der Entwicklung und Vermarktung von Tierarzneimitteln im Geltungsbereich dieses Gesetzes spürbare Effizienzgewinne zu erzielen“
(BT-Drs. 19/28658, S. 1 f.; vgl. auch BT-Drs. 19/31069, S. 1).

Wie Sie sicherlich wissen, ist der Blutegel ein apothekenpflichtiges Fertighumanarzneimittel und daher als Arzneimittel im Sinne des § 2 Absatz 1 Arzneimittelgesetz einzustufen.

Aus diesem Anlass möchten wir Sie darüber informieren, dass nach der Regelung des § 50 Absatz 2 TAMG andere Personen als Tierärzte diese Arzneimittel bei Tieren nur anwenden dürfen, soweit sie von dem behandelnden Tierarzt verschrieben oder abgegeben worden sind und eine tierärztliche Behandlungsanweisung für den betreffenden Fall ausgehändigt wurde.

Gerne vermitteln wir Ihnen auf unserem Seminar das Blutegelwissen, halten es aber dennoch für unsere Pflicht, Sie darauf hinzuweisen, dass eine Anwendung der Blutegeltherapie am Tier für alle anderen Berufsgruppen außer Tierärzten ab dem 28.01.2022 nur erheblich eingeschränkt, nämlich nur mit tierärztlicher Verordnung und Behandlungsanweisung, möglich sein wird.

Wir, die BBEZ als Hersteller, bedauern es sehr, Ihnen diese Mitteilung machen zu müssen. Eine Möglichkeit zur Änderung des Gesetzes oder der Änderung der Zulassung des Arzneimittels Blutegel sehen wir zurzeit nicht und müssen diesen Zustand erstmal als gegeben hinnehmen. Berufsverbände von Tierheilpraktikern arbeiten derzeit an der Einleitung von rechtlichen Schritten, um eine Änderung des Gesetzes zu erwirken. 

Sollten sich Änderungen ergeben, erfahren Sie dies zeitnah hier oder auf unserer Homepage www.blutegel.de.